Kaffara und Fidya

Sie möchten Kaffara (Sühne) für absichtliches oder unabsichtliches Fastenbrechen entrichten?

Kaffara

Absichtliches Fastenbrechen | 600 Euro
(bedeutet 60 zu speisende Arme mit je 10 Euro)

Nichteinhaltung eines Versprechens | 100 Euro
(entspricht demnach 10 Personen mal 10 Euro)

Berechnung pro Tag

Müssen Sie eine Kompensation (Fidya) für versäumte Fastentage leisten?

Fidya

begründet nicht gefastete Tage | 10 Euro
(10 Euro pro zu speisende Person)

grundlos verzögertem Nachholen von Fastentagen | 10 Euro
(beträgt dies derzeit 10 Euro entsprechend der Zakat-ul-Fitr)

Berechnung pro Tag

Was ist Kaffara?

Kaffara bedeutet wörtlich das Tilgen einer Sünde oder unrechtmäßigen Handlung

Bricht man das Fasten ohne triftigen Grund, muss man zunächst Allah gegenüber aufrichtig Reue zeigen. Denn Er ist derjenige, der die Fehler der Menschen vergibt. Zusätzlich ist man verpflichtet, zwei Monate ohne Unterbrechung zu fasten. Ist man dazu nicht in der Lage, weil man es nicht geschafft hat, durchgängig zu fasten, speist man sechzig arme Menschen. Bevor man jedoch das Fasten unterbricht, muss man den Willen dazu bewiesen haben, sonst ist die Sühne nicht aufrichtig.

Diese Sühnehandlung (Kaffara) gilt jedoch nur für einen absichtlich abgebrochenen oder ausgelassenen Fastentag.

Was ist Fidya?

Fidya (auch Fidja) ist eine Kompensation und bedeutet Ersatzleistung

Die Fidya muss nach Mehrheit der Gelehrten jener leisten, der aus Altersgründen oder wegen chronischer Krankheit im Ramadan nicht fasten kann. Bei kurzfristiger Krankheit wird der jeweilige Tag einfach nachgefastet. Bei der Fidya muss für jeden nicht gefasteten Tag eine arme Person gespeist werden.

Sollte ein Muslim ohne Grund die nachzuholenden Fastentage des Ramadans bis zum darauffolgenden Fastenmonat nicht nachgeholt haben, so ist er verpflichtet, zusätzlich zum Nachholen der Fastentage als Fidya für jeden Tag einen Armen zu speisen.

Zu beachten ist, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen hierzu unterschiedliche Ansichten vertreten.

Bitte fragen Sie den Imam ihres Vertrauens.