Waisenpatenschaft

Ein Waisenkind bringt Segen in Ihre Familie!

Waisenpatenschaft


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In nur wenigen Schritten, werden Sie Pate für ein Waisenkind!

Schritt ➀

 Bitte wählen Sie die Gruppe bzw. das Land aus, in dem Sie ein Waisenkind unterstützen möchten. 

Gruppe A 33 Euro

Gruppe B 39 Euro

Gruppe C 48 Euro

Schritt ➁

 Bitte den Beginn der Patenschaft auswählen. Zurückliegende Monate können nicht berücksichtigt werden!




Schritt ➁

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Das haben wir bisher geschafft !

8.780 Kinder

27 Länder

Sie haben Fragen?

Unser Team in der Patenbetreuung beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Patenschaft:

  0221 200 499 0

  paten@islamicrelief.de

  0221 200 499 2737


Montags bis freitags

10:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 16:00 Uhr

Alle Fragen zu Ihrer Patenschaft

Durch eine Patenschaft erhält ein Waisenkind dringend benötigte Hilfe. Diese beinhaltet Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft, gesundheitliche Versorgung und emotionalen Beistand. Durch eine Patenschaft kann der Pate helfen, die physische und mentale Gesundheit seines Waisenkindes zu verbessern und zu erhalten. Außerdem kann das Kind in einer angemessenen Unterkunft leben und die schulische Grundausbildung des Waisenkindes wird gefördert. Der Pate unterstützt Aktivitäten, um das Wohlergehen und die sozialen Fähigkeiten des Waisenkindes zu stärken. Somit wird das Waisenkind dazu befähigt und ermutigt, sich eine eigene Zukunft aufzubauen.

Von einer Patenschaft profitiert die ganze Familie des Waisenkindes. Begünstigt sind insbesondere auch die Mutter sowie die Geschwister der Waise. Aber auch nahe Verwandte werden in die Hilfe mit einbezogen, sofern das Kind bei ihnen lebt, weil die Mutter ebenfalls verstorben ist oder das Waisenkind nicht bei der Mutter lebt.

Von jedem gespendeten Euro erhält das Waisenkind 80 Cent. Die verbliebenen 20 Cent werden zum einen dazu verwendet, die Verwaltungskosten abzudecken und zum anderen werden dadurch weitere soziale Dienstleistungen für das Waisenkind angeboten. Unsere Fachkräfte vor Ort bieten Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Pfadfindervereine, Kinder-Clubs, psycho-soziale Betreuung etc.für die Waisenkinder an.

Die Mindestlaufzeit für eine Waisenpatenschaft beträgt ein Jahr und endet spätestens mit dem 24. Geburtstag des Kindes. Die Patenschaft kann auch nach der Volljährigkeit des Waisen fortgeführt werden, sofern es finanzielle Hilfe beim Studium oder bei der Ausbildung benötigt. In wenigen Fällen, wie beispielsweise bei einer schweren Krankheit, kann eine Waisenpatenschaft auch nach dem 24. Geburtstag fortgeführt werden.

Hinter unseren 1:1 Waisenpatenschaft steht die Idee, Kinder in den gegebenen Familienstrukturen zu stärken und nicht aus diesem wichtigen Verbund zu lösen. Wenn möglich, soll die Erziehung und Betreuung von den Müttern oder anderen Familienangehörigen durchgeführt werden. Deshalb wird diese Form der Waisenschaften bevorzugt. 

Islamic Relief definiert eine Waise als ein Kind, das entweder seinen Vater oder beide Elternteile verloren hat. Auch ein Vater, der seine Familie seit mindestens einem Jahr im Stich gelassen hat, hinterlässt somit Waisenkinder. Bei der Aufnahme in das Waisenprogramm werden weder Geschlecht, Religion noch die Herkunft der Kinder berücksichtigt, um Diskriminierungen jedweder Art auszuschließen.

Ja, das ist möglich. Dabei sollte allerdings eine bestimmte Person als Ansprechpartner für uns zur Verfügung stehen. Sie können zum Beispiel als Schule, Klasse, Firma oder Gemeinde eine Waisenpatenschaft bei uns abschließen.

Ja, sie können Ihr Patenkind kontaktieren. Islamic Relief erlaubt den persönlichen Kontakt solange der Pate nicht selbstständig versucht, die Waise oder ihre Familie per Telefon, E-mail, Fax, Sozialen Medien oder sonstigen Kanälen zu kontaktieren. Alle Kontaktarten zwischen Paten und Waisen dürfen nur unter Aufsicht von Islamic Relief stattfinden. Diese Regelung dient dem Schutz der Kinder sowie dem Schutz der persönlichen Daten unserer Paten.

 Briefkontakt. Sie können einen persönlichen Brief an Ihr Patenkind und Ihre Familie verfassen. Diesen senden Sie bitte per E-Mail an paten@islamicrelief.de. Anschließend wird er zum Schutz der Kinder sowie der Paten auf seinen Inhalt geprüft. Der geprüfte Brief wird an den Waisenbetreuer weitergleitet, welcher die Familie persönlich mit diesem besucht. Der Familie wird dann etwas Zeit gegeben, damit sie in Ruhe eine Antwort verfassen können.

Skype-Anruf. Paten können mit ihren Waisenkindern auch telefonisch oder per Skype in Kontakt treten. Ein Termin wird von Islamic Relief koordiniert. Es ist sehr wichtig, dass ein festgelegter Termin wahrgenommen wird, da das Waisenkind sich mit seinem Vormund in das Projektbüro vor Ort begibt, um das Skpe-Telefonat wahrzunehmen.

Ja, grundsätzlich ist der Besuch der Waise vor Ort möglich. Bitte beachten Sie auch hierbei, dass wir eine Vorlaufzeit von mindestens 30 Werktagen benötigen. Der Pate kann die Waise auf eigene Kosten besuchen. Dafür muss ein Besuchsformular ausgefüllt und vor Reiseantritt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Das Treffen findet im Projektbüro statt. Falls Reisekosten für die Familie entstehen, müssen diese vom Paten getragen werden. Besuche können lediglich einmal pro Jahr stattfinden, um eine Überlastung der Familie sowie der Mitarbeiter vor Ort zu vermeiden.

Generell raten wir von Geschenken eher ab. Es können hohe Versandkosten oder Zollgebühren anfallen und erfahrungsgemäß kommen die Geschenke nicht zuverlässig bei den Familien an. Wir empfehlen unseren Paten daher, eine Extraspende zu tätigen, welche ohne Abzüge von Verwaltungskosten an die Familie weitergeleitet wird. Vorab können wir klären, ob die Familie etwas benötigt, sodass Sie für einen bestimmten Zweck spenden. Anschließend erhalten Sie Bilder der eingekauften Gegenstände.

Lebenssituationen ändern sich und dafür haben wir vollstes Verständnis. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, die Waisenmonatsbeiträge fristgerecht zu zahlen, stellt dies jedoch ein erhebliches Problem für die betroffenen Waisenfamilien dar. In Ausnahmefällen können wir den Einzelfall überprüfen und evtl. zu einer Übereinkunft kommen. Bitte melden Sie sich immer zeitnah bei uns, um Ihnen bei der Lösungsfindung helfen zu können. Im Regelfall müssen wir bei drei nicht bezahlten Monaten die Waisenpatenschaft kündigen. Eine Waisenpatenschaft bringt Verantwortung mit sich und sollte nicht ohne eine feste Absicht abgeschlossen werden.

Es gilt zwischen zweierlei Art von Kündigungen zu unterscheiden. Die Kündigung seitens des Paten und die Kündigung seitens Islamic Relief. Die Kündigung seitens des Paten sollte schriftlich entweder postalisch oder per Mail an paten@islamicrelief.de erfolgen.

Sollte seitens Islamic Relief gekündigt werden, so kann das an folgenden Gründen liegen:

 Einkommen. Hat sich das Einkommen der Familie verbessert und liegt über dem von Islamic Relief gesetzten Richtwert dieser Region, wird die Familie aus dem Programm entlassen.

 Heirat. Wenn eine weibliche Waise heiratet und somit von ihrem Ehemann versorgt werden kann, scheidet sie aus dem Programm aus. Heiratet der weibliche Vormund des Waisenkindes erneut und kann der neue Ehepartner die Familie versorgen, so scheidet die Familie ebenfalls aus dem Programm aus. Kann der neue Ehemann nicht für die Kinder Sorge tragen, so bleiben die Kinder im Programm.

 Tod eines Waisen. Stirbt ein Waisenkind, so werden unsere Paten unverzüglich informiert. Falls das Kind Geschwister hatte, kann im Idealfall ein Geschwisterkind in das Waisenpatenschaftsprogramm aufgenommen werden.

Kooperation verweigern. Verweigert ein Waisenkind oder dessen Familie die Kooperation mit Islamic Relief wird das Kind aus dem Programm ausgeschlossen.

Durch eine Patenschaft erhält ein Waisenkind dringend benötigte Hilfe. Diese beinhaltet Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft, gesundheitliche Versorgung und emotionalen Beistand. Durch eine Patenschaft kann der Pate helfen, die physische und mentale Gesundheit seines Waisenkindes zu verbessern und zu erhalten. Außerdem kann das Kind in einer angemessenen Unterkunft leben und die schulische Grundausbildung des Waisenkindes wird gefördert. Der Pate unterstützt Aktivitäten, um das Wohlergehen und die sozialen Fähigkeiten des Waisenkindes zu stärken. Somit wird das Waisenkind dazu befähigt und ermutigt, sich eine eigene Zukunft aufzubauen.

Von einer Patenschaft profitiert die ganze Familie des Waisenkindes. Begünstigt sind insbesondere auch die Mutter sowie die Geschwister der Waise. Aber auch nahe Verwandte werden in die Hilfe mit einbezogen, sofern das Kind bei ihnen lebt, weil die Mutter ebenfalls verstorben ist oder das Waisenkind nicht bei der Mutter lebt.

Von jedem gespendeten Euro erhält das Waisenkind 80 Cent. Die verbliebenen 20 Cent werden zum einen dazu verwendet, die Verwaltungskosten abzudecken und zum anderen werden dadurch weitere soziale Dienstleistungen für das Waisenkind angeboten. Unsere Fachkräfte vor Ort bieten Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Pfadfindervereine, Kinder-Clubs, psycho-soziale Betreuung etc.für die Waisenkinder an.

Die Mindestlaufzeit für eine Waisenpatenschaft beträgt ein Jahr und endet spätestens mit dem 24. Geburtstag des Kindes. Die Patenschaft kann auch nach der Volljährigkeit des Waisen fortgeführt werden, sofern es finanzielle Hilfe beim Studium oder bei der Ausbildung benötigt. In wenigen Fällen, wie beispielsweise bei einer schweren Krankheit, kann eine Waisenpatenschaft auch nach dem 24. Geburtstag fortgeführt werden.

Hinter unseren 1:1 Waisenpatenschaft steht die Idee, Kinder in den gegebenen Familienstrukturen zu stärken und nicht aus diesem wichtigen Verbund zu lösen. Wenn möglich, soll die Erziehung und Betreuung von den Müttern oder anderen Familienangehörigen durchgeführt werden. Deshalb wird diese Form der Waisenschaften bevorzugt. 

Islamic Relief definiert eine Waise als ein Kind, das entweder seinen Vater oder beide Elternteile verloren hat. Auch ein Vater, der seine Familie seit mindestens einem Jahr im Stich gelassen hat, hinterlässt somit Waisenkinder. Bei der Aufnahme in das Waisenprogramm werden weder Geschlecht, Religion noch die Herkunft der Kinder berücksichtigt, um Diskriminierungen jedweder Art auszuschließen.

Ja, das ist möglich. Dabei sollte allerdings eine bestimmte Person als Ansprechpartner für uns zur Verfügung stehen. Sie können zum Beispiel als Schule, Klasse, Firma oder Gemeinde eine Waisenpatenschaft bei uns abschließen.

Ja, sie können Ihr Patenkind kontaktieren. Islamic Relief erlaubt den persönlichen Kontakt solange der Pate nicht selbstständig versucht, die Waise oder ihre Familie per Telefon, E-mail, Fax, Sozialen Medien oder sonstigen Kanälen zu kontaktieren. Alle Kontaktarten zwischen Paten und Waisen dürfen nur unter Aufsicht von Islamic Relief stattfinden. Diese Regelung dient dem Schutz der Kinder sowie dem Schutz der persönlichen Daten unserer Paten.

 Briefkontakt. Sie können einen persönlichen Brief an Ihr Patenkind und Ihre Familie verfassen. Diesen senden Sie bitte per E-Mail an paten@islamicrelief.de. Anschließend wird er zum Schutz der Kinder sowie der Paten auf seinen Inhalt geprüft. Der geprüfte Brief wird an den Waisenbetreuer weitergleitet, welcher die Familie persönlich mit diesem besucht. Der Familie wird dann etwas Zeit gegeben, damit sie in Ruhe eine Antwort verfassen können.

Skype-Anruf. Paten können mit ihren Waisenkindern auch telefonisch oder per Skype in Kontakt treten. Ein Termin wird von Islamic Relief koordiniert. Es ist sehr wichtig, dass ein festgelegter Termin wahrgenommen wird, da das Waisenkind sich mit seinem Vormund in das Projektbüro vor Ort begibt, um das Skpe-Telefonat wahrzunehmen.

Ja, grundsätzlich ist der Besuch der Waise vor Ort möglich. Bitte beachten Sie auch hierbei, dass wir eine Vorlaufzeit von mindestens 30 Werktagen benötigen. Der Pate kann die Waise auf eigene Kosten besuchen. Dafür muss ein Besuchsformular ausgefüllt und vor Reiseantritt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Das Treffen findet im Projektbüro statt. Falls Reisekosten für die Familie entstehen, müssen diese vom Paten getragen werden. Besuche können lediglich einmal pro Jahr stattfinden, um eine Überlastung der Familie sowie der Mitarbeiter vor Ort zu vermeiden.

Generell raten wir von Geschenken eher ab. Es können hohe Versandkosten oder Zollgebühren anfallen und erfahrungsgemäß kommen die Geschenke nicht zuverlässig bei den Familien an. Wir empfehlen unseren Paten daher, eine Extraspende zu tätigen, welche ohne Abzüge von Verwaltungskosten an die Familie weitergeleitet wird. Vorab können wir klären, ob die Familie etwas benötigt, sodass Sie für einen bestimmten Zweck spenden. Anschließend erhalten Sie Bilder der eingekauften Gegenstände.

Lebenssituationen ändern sich und dafür haben wir vollstes Verständnis. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, die Waisenmonatsbeiträge fristgerecht zu zahlen, stellt dies jedoch ein erhebliches Problem für die betroffenen Waisenfamilien dar. In Ausnahmefällen können wir den Einzelfall überprüfen und evtl. zu einer Übereinkunft kommen. Bitte melden Sie sich immer zeitnah bei uns, um Ihnen bei der Lösungsfindung helfen zu können. Im Regelfall müssen wir bei drei nicht bezahlten Monaten die Waisenpatenschaft kündigen. Eine Waisenpatenschaft bringt Verantwortung mit sich und sollte nicht ohne eine feste Absicht abgeschlossen werden.

Es gilt zwischen zweierlei Art von Kündigungen zu unterscheiden. Die Kündigung seitens des Paten und die Kündigung seitens Islamic Relief. Die Kündigung seitens des Paten sollte schriftlich entweder postalisch oder per Mail an paten@islamicrelief.de erfolgen.

Sollte seitens Islamic Relief gekündigt werden, so kann das an folgenden Gründen liegen:

 Einkommen. Hat sich das Einkommen der Familie verbessert und liegt über dem von Islamic Relief gesetzten Richtwert dieser Region, wird die Familie aus dem Programm entlassen.

 Heirat. Wenn eine weibliche Waise heiratet und somit von ihrem Ehemann versorgt werden kann, scheidet sie aus dem Programm aus. Heiratet der weibliche Vormund des Waisenkindes erneut und kann der neue Ehepartner die Familie versorgen, so scheidet die Familie ebenfalls aus dem Programm aus. Kann der neue Ehemann nicht für die Kinder Sorge tragen, so bleiben die Kinder im Programm.

 Tod eines Waisen. Stirbt ein Waisenkind, so werden unsere Paten unverzüglich informiert. Falls das Kind Geschwister hatte, kann im Idealfall ein Geschwisterkind in das Waisenpatenschaftsprogramm aufgenommen werden.

Kooperation verweigern. Verweigert ein Waisenkind oder dessen Familie die Kooperation mit Islamic Relief wird das Kind aus dem Programm ausgeschlossen.

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